Hörgeräte-Finanzierung
Jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse hat Anspruch auf einen Festbetrag bei einer Verordnung einer Hörhilfe durch einen HNO-Arzt.
Im Rahmen dieses Zuschusses lässt sich sicher immer eine ausreichende Hörsystemversorgung realisieren.
Systeme mit deutlich hochwertigerer Leistung erfordern jedoch auch einen höheren finanziellen Aufwand. In diesem Fall bieten wir Ihnen die Möglichkeit einer 0%-Finanzierung* mit bequemer Ratenzahlung.
Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne.
Aktion: »Aus alt mach neu und spar dabei!«
Übrigens:
Hörgeräte LANGER bietet Ihnen beim Kauf neuer Hörsysteme (ausgenommen Aktionsgeräte) eine Prämie für die Rückgabe Ihrer alten Hörgeräte.
Die Höhe dieser »Rückkauf-Prämie« beträgt 8 % von der Zuzahlung, die Sie beim Kauf Ihres alten Hörgerätes geleistet haben.
(Rückkaufwert pro Hörgerät bis max. 120 Euro)
Durch die Rückgabe Ihrer alten Hörgeräte unterstützen Sie eine Hilfsaktion zugunsten hörgeschädigter Menschen in der Dritten Welt.